| Reiserücktrittskosten-Versicherung |
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet den Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Rücktritt vor Reiseantritt bzw. Seminarbeginn und Ersatz der Mehrkosten der verspäteten Hinreise jeweils aus versicherten Gründen.
Versicherte Gründe sind : |
- schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
- Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
- unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person
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Erstattung : |
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Die Versicherung erstattet ohne Selbstbehalt, außer bei Krankheit oder Unfall mit ausschließlich ambulanter Behandlung ( Selbstbehalt = 20% der Stornogebühren, mind. jedoch 25,- € pro Person) |
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| Reise-Krankenversicherung mit Notfall-Service |
| Die Reisekrankenversicherung deckt folgende Kosten ab : |
- Krankenrücktransport
- Heilbehandlung im Ausland mit Selbstbehalt von 50,- € je Versicherungsfall
- Notfall-Service, d.h. Beistandsleistungen im Notfall bei Krankheit, Unfall und Tod
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Reise-Gepäckversicherung Abschluß nur in Verbindung mit Auslandsreisekrankenversicherung oder Reiserücktrittsversicherung möglich.
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